Informationen zur Veröffentlichung von Jubiläen im Amtsblatt
Information zur Veröffentlichung von Jubiläen im Amtsblatt
Es ist eine schöne Tradition, in unserem Amtsblatt monatlich unseren Alters- und Ehejubilaren zu gratulieren. Die meisten freuen sich über die kleine Aufmerksamkeit der Gemeinde und über einen Geburtstagsgruß der Nachbarn und Bekannten. Das möchten wir auch gern weiterhin, benötigen hierfür jedoch Ihre Unterstützung.
Seit Ende Mai gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Mit dieser Regelung sollen die personenbezogenen Daten besser geschützt werden. Damit wir Ihnen auch künftig zum betreffenden Jubiläum im Amtsblatt gratulieren dürfen, ist ab sofort Ihre ausdrückliche Einwilligung notwendig, die wir aus Dokumentationszwecken nur schriftlich entgegennehmen dürfen.
Wir fänden es sehr schade, wenn diese Seite im Amtsblatt wegfällt und möchten deshalb die Tradition gern fortführen. Wenn Sie zur entsprechenden Altersgruppe gehören und den Wunsch haben, dass künftig Ihre Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr und/oder Ihre Ehejubiläen ab der goldenen Hochzeit im Amtsblatt veröffentlicht werden sollen, so teilen Sie uns bitte Ihren Ehrentag selbst mit, in dem Sie die nebenstehende Einwilligungserklärung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGOV) vollständig ausfüllen und an uns zurücksenden. In dem Zusammenhang weisen wir Sie darauf hin, dass das Amtsblatt auch auf unserer Gemeinde-Homepage erscheint.
Die Verarbeitung Ihrer Daten versteht sich im Erheben, Speichern und Bearbeiten sowie das Übermitteln an die örtliche Presse. Natürlich haben Sie, als betroffene Person, jederzeit die Möglichkeit
- gem. Art. 15 DSGVO Auskunft zur Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten zu erhalten
- gem. Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen
- u.U. die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn diese beispielsweise nicht mehr notwendig sind (Art. 17 DSGVO) oder die Einwilligung widerrufen wird
- nach Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen
- u.U. Ihre personenbezogenen Daten, die wir bereitgestellt haben, zu erhalten (Art. 20 DSGVO)
Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und/oder die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.