Sachsen-Anhalt verlängert die Regelungen der 17. Eindämmungsverordnung
Sachsen-Anhalt verlängert die Regelungen der aktuell geltenden 17. Eindämmungsverordnung noch einmal bis zum 30. September 2022 / für den 1. Oktober 2022 ist eine 18. Eindämmungsverordnung angekündigt
Das geht aus der gleichnamigen Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 397/2022 vom 13. September 2022 hervor.
Unter anderem heißt es darin: "Damit bleiben in Sachsen-Anhalt die bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bestehen. Im öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Einrichtungsbetreibern, Veranstaltern sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen. Zur Umsetzung des neuen Infektionsschutzgesetzes ist für Sachsen-Anhalt eine neue 18. Eindämmungsverordnung geplant, die am 1. Oktober 2022 in Kraft treten soll."
Die sechste Verordnung zur Änderung der 17 SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung lesen / (Bitte klicken)