Bekanntmachung über die Nutzung des Wanderweges "Jägerstieg"
Das Begehen des „JÄGERSTIEG“ ist an unten aufgeführten Tagen von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr gestattet: Einlass durch Fußgängerschleuse
Januar 2021: 01.-10.01. und 22.-24.01.
Februar 2021: 05.-07.02. und 19.-21.02.
März 2021: 05.-07.03. und 19.-21.03.
April 2021: 02.-05.04. und 30.04.
Mai 2021: 01.-02.05. und 14.-16.05. und 21.-23.05.
Juni 2021: 05.-06.06. und 19.-20.06.
Das Betreten des Truppenübungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und mit dem Verzicht auf jegliche Schadensansprüche gegenüber der Bundesrepublik Deutschland.
Auf dem Truppenübungsplatz muss stets mit einer Gefahr durch nicht aufgefundene Blindgänger gerechnet werden.
Der Wanderweg darf deshalb nicht verlassen und gefundene Gegenstände dürfen nicht berührt werden!
Im Interesse der Nutzung des Wanderweges, wurden geringfügige Truppenbewegungen sowie Instandhaltungsmaßnahmen für die Freigabe des „JÄGERSTIEG“ nicht berücksichtigt.
Verlassen Sie nicht den Wanderweg, da immer mit Militärverkehr zu rechnen ist!
Außerhalb der aufgeführten Zeiten ist, auf Grund des Übungsbetriebes, das Betreten des Jägerstieges/ Übungsplatzes verboten.
Unbefugtes Betreten wird strafrechtlich verfolgt. Es wird gebeten, Abfall nicht wegzuwerfen. Änderungen sind jederzeit möglich.