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Elternbeiträge im Februar

Die Verbandsgemeinde Elbe-Heide erstattet, wie am 09.02.2021 durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration mitgeteilt, im März 2021 für die nicht in Anspruch genommene Notbetreuung im Monat Februar die Elternbeiträge. 
 

https://ms.sachsen-anhalt.de/aktuelles/news-detail/news/erstattungsregelung-fuer-nicht-erhobene-kitabeitraege-gilt-auch-fuer-februar/

 

Alle Kinder, die von der Notbetreuung im Februar in Kitas und Horten ausgeschlossen waren, erhalten die erhobenen Elternbeiträge im März auf das uns bekannte Bankkonto zurück. Bei Eltern und Sorgeberechtigten, die eine Abbuchung bei uns vorliegen haben, erfolgt eine Verrechnung in Form einer Gutschrift auf dem Personenkonto.

 

Für Kinder, die zur Notbetreuung angemeldet sind, werden unabhängig von der Anzahl der in Anspruch genommenen Tage die Elternbeiträge entsprechend des Kostenbescheides erhoben. 

Für Kinder, die in den Einrichtungen der Sozialen Bürgerinitiative Glindenberg gGmbH Loitscher Lausbuben, Zwergenparadies und Hort die Weltentdecker  betreut werden, erfolgt die Rückzahlung an die Eltern zeitnah im März. Die Mitarbeiterin der SBI gGmbH nimmt mit den betroffenen Eltern diesbezüglich Kontakt auf.

 

Weitere Informationen

Elbe-Heide - Kopie