Neue Corona-Eindämmungsverordnung

Ab 8. März 2021 gilt die 10. Corona-Eindämmungsverordnung. Diese setzt die 9. Eindämmungsverordnung außer Kraft.

 

Die Verordnung lockert die bisherigen Kontaktbeschränkungen. Treffen eines Hausstandes mit einem weiteren Hausstand sind möglich, wenn der weitere Hausstand nicht mehr als fünf Personen umfasst. Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die mit einer Person des Hausstandes verwandt sind oder deren Hausstand angehören, bleiben bei der Berechnung der Personenzahl unberücksichtigt.

 

Im Kulturbereich können Museen und Bibliotheken mit entsprechender Terminvergabe öffnen.

Das Museum in Colbitz ist für den Publikumsverkehr nach telefonischer Terminvereinbarung geöffnet. Auch die Bibliothek in Zielitz öffnet nach Terminvereinbarung, Tel.: 039208 – 27581, für den Publikumsverkehr.

 

Sportanlagen im Freien dürfen wieder für organisierten und kontaktlosen Trainingsbetrieb im Erwachsenenbereich mit maximal fünf Personen und im Kinder- und Jugendbereich bis zu 20 Personen genutzt werden. 

 

Die übrigen Sportstätten bleiben vorerst geschlossen. Es ist aber möglich, dass diese nach Antrag für Vereine oder Sportgruppen im Einzelfall geöffnet werden.

Bitte nutzen Sie hierzu folgendes Antragsformular und senden dieses an die E-Mailadresse:

 

 

Die Verordnung gilt bis zum 28. März.