Einrichtung Tempo 30-Zone im Ortsteil Zielitz der Gemeinde Zielitz
Wie schon im Dezember in der Volksstimme ausführlich mitgeteilt, werden die gemeindeeigenen Straßen im Ortsteil Zielitz zur Tempo 30- Zone umgewandelt.
- Grundsätzlich gilt in Tempo 30-Zonen „rechts vor links“ (§ 8 Abs. 1 Satz 1 StVO)
- Ausgenommen von dieser Regelung sind nach § 10 StVO verkehrsberuhigte Bereiche „Spielstraße“ oder Bereiche mit einem abgesenkten Bordstein
- § 10 StVO regelt , dass Verkehrsteilnehmer die aus einem verkehrsberuhigten Bereich oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren wollen, allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren müssen
Unter anderem gilt dies für eine der beiden Ausfahrten des Wohngebietes Ebereschenweg ( Zufahrt über einen abgesenkten Bordstein), Kiefernweg (abgesenkter Bordstein und verkehrsberuhigter Bereich) und Glück Auf Str.(abgesenkter Bordstein und verkehrsberuhigter Bereich aber auch für die Straße zum Kindergarten (verkehrsberuhigter Bereich)
Hier sind somit die Vorfahrtsregelungen schon durch die örtlichen Gegebenheiten geregelt.
Das Thema „Tempo 30 Zone“ wurde durch Bürger der Gemeinde Zielitz mehrmals im Gemeinderat vorgeschlagen. Es wurde im Dezember 2022 im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung mit einer großen Mehrheit beschlossen. Der Gemeinderat setzte damit ein Zeichen für eine familienfreundliche Gemeinde. Das Ziel der Maßnahme besteht genau darin, die Sicherheit aller Menschen aber gerade der vielen Kinder und älteren Mitbürger zu erhöhen.
Anmerkung: Es gab auch aus dem Ortsteil Schricke die Anfrage, ob die langgezogene Dorfstraße als Tempo 30 Zone ausgewiesen werden kann. Da es sich hier jedoch um eine Kreisstraße handelt, hat die Gemeinde Zielitz keine Zuständigkeit und somit auch keine Entscheidungskompetenz..