Bewirb dich jetzt für das Schöffenamt!
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, welches nur von Deutschen im Alter von 25 – 70 Jahren versehen werden kann. Sie werden durch das Amtsgericht berufen und wirken an der Verhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie der Berufsrichter mit. Damit tragen Sie ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber dem Angeklagten, der Öffentlichkeit und dem Geschädigten.
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