Fragen und Antworten (FAQ) zur Allgemeinverfügung des Landkreises Börde über die Anordnung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2)
- Wo finde ich die Allgemeinverfügung des Landkreises Börde über die Anordnung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2)
- Wann tritt die Allgemeinverfügung in Kraft?
- Wie lange gilt die Allgemeinverfügung?
- Was muss ich tun, wenn ich ein positives Testergebnis erhalten habe?
- Wann gelte ich als positiv getestete Person?
- Darf ich nach Kenntnis eines positiven Testergebnisses auf das Coronavirus noch woanders hin als direkt nach Hause?
- Muss ich meinen Antigenschnelltest oder Selbsttest durch einen PCR-Test bestätigen lassen?
- Wo kann ich einen PCR-Test durchführen lassen?
- Darf ich für den verpflichtenden PCR-Test meine häusliche Isolation / Quarantäne verlassen?
- Was muss ich beachten, wenn ich mein Zuhause für den PCR-Test verlasse?
- Darf ich, wenn ich positiv getestet bin, für den Weg zum PCR-Test den ÖPNV nutzen?
- Muss ich auf dem Weg zum PCR-Test eine Maske tragen?
- Verhaltensregeln für positiv getestete Personen (verpflichtende Regeln)
- Darf ich Körperkontakt zu meiner Familie und anderen Personen haben?
- Muss ich einen Mindestabstand einhalten?
- Muss ich im Innenraum eine Maske tragen?
- Wann muss ich meine Maske wechseln?
- Muss ich ein Tagebuch während meiner häuslichen Isolation / Quarantäne schreiben?
- In welchen Fällen muss ich meinen Hausarzt während der häuslichen Isolation / Quarantäne aufsuchen?
- Darf ich bei auftretenden Symptomen meine häusliche Isolation / Quarantäne für den Besuch des Hausarztes verlassen?
- Darf ich während der häuslichen Isolation / Quarantäne Besuch empfangen?
- Darf ich währende der häuslichen Isolation / Quarantäne in meine(n) Garten / Terrasse / Balkon betreten?
- Darf ich während der Quarantäne mit meinem Haustier z.B. Hund spazieren gehen?
- Darf ich als positiv auf das Coronavirus getestete Person eine berufliche Tätigkeit ausüben?
- Gibt es Ausnahmen vom Verbot der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit als positive getestete Person?
- Wie erfolgt während der Quarantänezeit die Lohnfortzahlung?
- Hinweise zu Lohnkosten
- Wann endet meine Absonderung bzw. häusliche Isolation / Quarantäne?
- Sie haben Kenntnis davon, dass Ihr PCR-Abstrich positiv ist?
- Erhalte ich vom Gesundheitsamt einen Quarantänebescheid?
- Wie verhalte ich mich in einem Notfall während der Quarantäne?
Die Texte zu den Links:
Wann tritt die Allgemeinverfügung in Kraft?
Die Regelung tritt mit Wirkung ab 25.11.2021 in Kraft.
Wie lange gilt die Allgemeinverfügung?
Diese Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 20.01.2022. Eine Verlängerung ist möglich.
Was muss ich tun, wenn ich ein positives Testergebnis erhalten habe?
Wenn ich Kenntnis über mein positives Testergebnis habe, bin ich verpflichtet, mich auf direktem Weg nach Hause zu begeben und mich dort ständig aufzuhalten (häusliche Isolation / Quarantäne).
Wann gelte ich als positiv getestete Person?
Als positiv getestete Person gelte ich wenn:
Mein PCR-Test positiv ausfällt (molekularbiologische Untersuchung) oder
mein Antigenschnelltest positiv ist (PoC-Test) oder
mir das Gesundheitsamt mitteilt, dass der bei mir gemachte PCR-Test positiv auf das Coronavirus ist oder
mein selbst durchgeführter Coronaschnelltest ein positives Ergebnis aufzeigt oder
der bei mir durch eine nicht geschulte Person durchgeführte Coronaschnelltest ein positives Ergebnis aufzeigt.
Darf ich nach Kenntnis eines positiven Testergebnisses auf das Coronavirus noch woanders hin als direkt nach Hause?
Nein. Nach Kenntnisnahme eines positiven Testergebnisses bin ich verpflichtet mich direkt nach Hause zu begeben und mich dort ständig aufzuhalten. Ich darf nicht mehr einkaufen, jemanden besuchen oder andere Wege erledigen.
Muss ich meinen Antigenschnelltest oder Selbsttest durch einen PCR-Test bestätigen lassen?
Ja, dazu bin ich verpflichtet.
Wo kann ich einen PCR-Test durchführen lassen?
Bei meinem Hausarzt oder einem Testzentrum.
Übersicht PCR-Testpraxen der KVSA: Bitte klicken
Darf ich für den verpflichtenden PCR-Test meine häusliche Isolation / Quarantäne verlassen?
Ja. Für den PCR-Test darf ich meine häusliche Isolation / Quarantäne einmalig verlassen.
Was muss ich beachten, wenn ich mein Zuhause für den PCR-Test verlasse?
Ich muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Den ÖPNV darf ich nicht nutzen. Der Hin- und Rückweg für den PCR-Test muss direkt erfolgen. Unterbrechungen aus anderen Zwecken sind nicht erlaubt.
Darf ich, wenn ich positiv getestet bin, für den Weg zum PCR-Test den ÖPNV nutzen?
Nein, das ist mir verboten.
Muss ich auf dem Weg zum PCR-Test eine Maske tragen?
Ja, eine Mund-Nasen-Bedeckung ist die ganze Zeit, auch im Außenbereich, zu tragen.
Verhaltensregeln für positiv getestete Personen (verpflichtende Regeln)
Darf ich Körperkontakt zu meiner Familie und anderen Personen haben?
Nein. Ich darf keinen engen körperlichen Kontakt zu Familienangehörigen und anderen Personen haben.
Muss ich einen Mindestabstand einhalten?
Ja. Ich muss einen Abstand von mehr als 1,50 Metern zu allen Personen einhalten.
Muss ich im Innenraum eine Maske tragen?
Wenn es sich nicht vermeiden lässt, dass ich den Raum mit Dritten teilen muss (z.B. die Küche oder das Bad), muss ich einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen.
Wann muss ich meine Maske wechseln?
Der Mund-Nasen-Schutz ist bei Durchfeuchtung spätestens nach zwei Stunden zu wechseln.
Muss ich ein Tagebuch während meiner häuslichen Isolation / Quarantäne schreiben?
Ja. Ich muss ein Tagebuch bezüglich meiner Symptome, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen schreiben. Die Körpertemperatur ist zweimal täglich zu messen.
In welchen Fällen muss ich meinen Hausarzt während der häuslichen Isolation / Quarantäne aufsuchen?
Bei Auftreten von Symptomen wie Fieber oder erhöhter Temperatur (ab 38,5 °C), Husten, Reizung des Rachens oder Schnupfen ist ein Hausarzt aufzusuchen.
Darf ich bei auftretenden Symptomen meine häusliche Isolation / Quarantäne für den Besuch des Hausarztes verlassen?
Ja. Beim Auftreten der genannten Symptome darf ich die häusliche Isolation / Quarantäne verlassen um meinen Hausarzt aufzusuchen. Dabei ist der direkte Hin- und Rückweg einzuhalten. Um sich und andere zu schützen sollten Sie auf keinen Fall ohne vorherige telefonische Terminvereinbarung eine Arztpraxis aufsuchen.
Darf ich während der häuslichen Isolation / Quarantäne Besuch empfangen?
Nein.
Darf ich währende der häuslichen Isolation / Quarantäne in meine(n) Garten / Terrasse / Balkon betreten?
Ja, jedoch nur, wenn ich dabei keinen Kontakt zu anderen Personen habe.
Darf ich während der Quarantäne mit meinem Haustier z.B. Hund spazieren gehen?
Aus Tierschutzgründen muss das Ausführen des Hundes ermöglicht werden. Hier ist es wichtig, dass keine persönlichen Kontakte zu Mitmenschen während des Gassigehens stattfinden dürfen.
Darf ich als positiv auf das Coronavirus getestete Person eine berufliche Tätigkeit ausüben?
Nein. Mir ist die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nach § 31 Infektionsschutzgesetz untersagt.
Gibt es Ausnahmen vom Verbot der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit als positive getestete Person?
Ja. Ausgenommen ist Home-Office, wenn dies ohne Kontakt zu anderen Personen durchgeführt werden kann.
Wie erfolgt während der Quarantänezeit die Lohnfortzahlung?
Tatsächlich an COVID-19 erkrankte Personen erhalten für 6 Wochen die normale Lohnfortzahlung wie bei anderen Krankheitsfällen auch.
Hinweise zu Lohnkosten
Auskünfte zu möglichen Erstattung von Lohnkosten können durch den Arbeitgeber beim zuständigen Landesverwaltungsamt Magdeburg erfragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Regelungen zum Anspruchsausschluss nach § 56 Abs. 1. Satz 4 IfSG nur für nicht geimpfte Kontaktpersonen gilt.
Wann endet meine Absonderung bzw. häusliche Isolation / Quarantäne?
Die Anordnung zur Absonderung endet für Personen, die durch einen PCR-Test positiv getestet wurden oder denen durch das Gesundheitsamt mitgeteilt wurde, dass der durchgeführte PCR-Test positiv war, endet nach 14 Tagen. Verlängerungen der Absonderungszeit können nur in Ausnahmefällen erfolgen. Beginn der Quarantäne ist der Tag der Abstrichnahme des PCR-Testes, nicht der Tag an dem ich ein positives Testergebnis erhalte. Die Quarantäne kann nicht verkürzt werden. Beispiel: Der Abstrich des PCR-Testes wird an einem Dienstag genommen. Ich erhalte am Donnerstag ein positives Testergebnis. Meine Quarantäne hat somit am Dienstag begonnen. Die Quarantäne dauert 14 Tage. Sie endet nach 14 Tagen, also ist der Montag der letzte Tag der Quarantäne.
Für Personen mit einem positiven Antigenschnelltest (PoC-Test) oder einem positiven Selbsttest endet die Pflicht zur Absonderung automatisch mit Ausschluss der Infektion bei Vorliegen des negativen PCR-Testergebnisses.
Sie haben Kenntnis davon, dass Ihr PCR-Abstrich positiv ist?
- Isolieren Sie sich ab Testdatum für 14 Tage
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und alle engen Kontaktpersonen
- Wenn Sie/Ihr Kind eine Einrichtung (Schule, Kita) besuchen, informieren Sie diese umgehend über das positive Testergebnis.
- Eine Verkürzung der 14-tägigen Absonderung ist auch bei späterem Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests / Selbsttests oder PCR-Befundes, unabhängig vom Impfstatus der erkrankten Person, nicht möglich.
Erhalte ich vom Gesundheitsamt einen Quarantänebescheid?
Ja. Nach Eingang des positiven PCR-Befundes im Gesundheitsamt wird schnellstmöglich eine Quarantäneordnung erstellt und Ihnen unter der von Ihnen angegebenen Anschrift zugestellt. Es erfolgt keine weitere Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt. Sofern Sie bis zum Erhalt der Quarantäneanordnung einen Nachweis für die zwingende Notwendigkeit Ihrer Quarantäne benötigen, empfehlen wir die Vorlage Ihres PCR-Positiv-Befundes (über die jeweilige Abstrichstelle zu beziehen) in Verbindung mit der aktuell gültigen Allgemeinverfügung des Landkreises Börde über die Anordnung zur Absonderung wegen einer Infektion durch das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2)
Wie verhalte ich mich in einem Notfall während der Quarantäne?
In einem Notfall rufen Sie den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 oder den kassenärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 116 117. Erläutern Sie dabei unbedingt, dass Sie im Zusammenhang mit COVID-19 abgesondert wurden.
Weitere Informationen zu Verhaltensregeln bei (häuslicher) Quarantäne finden Sie auf dem Merkblatt des Robert-Koch-Instituts oder beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.