Hohe Anzahl an Infektionen / in den nächsten Tagen wird die Inzidenz im Landkreis Börde deutlich steigen
7-Tage-Inzidenz im Landkreis Börde 314,2 (Stand RKI 02.12.2021) / heute wurden 250 Neuinfektionen registriert / durch Rückstände im Meldeystem steigt die Inzidenz in den nächsten Tagen deutlich
In den nächsten Tagen wird die Inzidenz im Landkreis Börde deutlich ansteigen (02.12.2021 / 314,2 // heute wurden 250 Neuinfektionen registriert). Darüber hat Landrat Martin Stichnoth am 1. Dezember 2021 auch den Kreistag Börde informiert.
Insbesondere über das vergangene Wochenende (26. bis 29.11.2021) wurden sehr viele Fälle gemeldet. Parallel sind mehrere Mitarbeiter des Amtes für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Börde erkrankt. Deshalb ist die Situation entstanden, dass nicht alle Fälle tagaktuell an das Meldesystem des RKI übertragen wurden.
Durch eine Neustrukturierung der Abläufe und Zuführung von weiteren Beschäftigten aus der Verwaltung werden wird der Rückstand in den nächsten Tagen aufgeholt.
Bitte lassen Sie sich davon leiten, dass das Infektionsgeschehen nur durch das akribische Einhalten von Hygieneregeln und die Inanspruchnahme der Coronaschutzimpfung gebremst werden kann.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.
Die Infektionslage im Landkreis Börde (Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz)
25. November 2021 / 219,9
26. November 2021 / 182,9
29. November 2021 / 201,7
30. November 2021 / 211,1
1. Dezember 2021 / 223,4
2. Dezember 2021 / 314,2
Robert Koch-Institut / Covid-19-Dashboard / Inzidenz (Bitte klicken)
250 neue Infektionen registriert
Gemeinde Barleben + 19
Stadt Haldensleben + 20
Gemeinde Hohe Börde + 28
Gemeinde Niedere Börde + 19
Stadt Oebisfelde-Weferlingen + 12
Stadt Oschersleben (Bode) + 17
Gemeinde Sülzetal + 15
Stadt Wanzleben-Börde + 24
Stadt Wolmirstedt + 16
Verbandsgemeinde Elbe-Heide + 21
Verbandsgemeinde Flechtingen + 21
Verbandsgemeinde Obere Aller + 23
Verbandsgemeinde Westliche Börde + 15
Infolge einer Covid-19-Infektion verstorbene Personen: 148
Landkreises Börde hat gemäß Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) Allgemeinverfügung über die Feststellung einer „Notsituation“ erlassen
Die amtliche Feststellung der „Notsituation“ eröffnet dem Kreistag, den Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsräten und ihren Ausschüssen die Option, Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit in einem Sitzungsraum durchzuführen.
Rechtsgrundlage ist eine klarstellende Verfügung der oberen Kommunalaufsichtsbehörde (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt) vom 29. November 2021. Daraufhin hat der Landkreis Börde nun am 2. Dezember 2021 eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach können Sitzungen als Videokonferenzen oder als Hybridsitzungen durchgeführt werden. Unter besonderen Voraussetzungen können Abstimmungen auch in einem schriftlichen oder elektronischen Verfahren durchgeführt werden.
Mit der Verfügung wurde im Sinne von § 56a Abs. 1 S. 1 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) das Vorliegen einer „Notsituation“ im Landkreis Börde festgestellt. Demnach finden nun die Sonderregelungen der zuvor genannten Rechtsgrundlage unmittelbar Anwendung. Die Feststellung gilt bis zum 30. April 2022.
Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen / Ergebnisse der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 2. Dezember 2021
Am Donnerstag, 2. Dezember 2021 haben die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder nach einer Videoschaltkonferenz einen Beschluss über Maßnahmen zur Bewältigung der „Corona-Pandemie“ gefasst.
Den ausgefertigten Beschluss auf den Internetseiten der Bundesregierung lesen / (Bitte klicken)