Begrüßungsgeld
Allgemeine Informationen
Gewährung eines kommunalen Begrüßungsgeldes für neugeborrene Kinder
Notwendige Unterlagen
Geburtsurkunde des Kindes, Personalausweis des Antragsstellers,
Voraussetzungen siehe Satzung
Ansprechpartner
OrdnungsamtMagdeburger Str. 40
39326 Rogätz
Frau Langhammer
Raum 22
Magdeburger Straße 40
39326 Rogätz
(039208) 274-43
(039208) 274-32
Frau Gloede
Raum 3/4
Magdeburger Str.40
39326 Rogätz
(039208) 274-30
(039208) 274-32
Formulare
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