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1. PROJEKTAUFRUF 2024 – FÖRDERRICHTLINIEN ESF+, LEADER (ELER) UND CLLD EFRE

Die LAG CLH ruft auf, sich am Antragsverfahren für eine Förderung für Projekte im Gebiet der LAG CLH (Stadt Wolmirstedt, Gemeinden Barleben und Niedere Börde, Verbandsgemeinde Elbe-Heide) zu beteiligen. Füllen sie dazu beiliegendes Projektblatt und die Datenschutzerklärung aus. Nutzen sie ggf. die Beratung durch den Leadermanager der LAG und/oder die Workshops am

 

  • 09.04.2024, 17:00 Uhr in Wolmirstedt, August-Bebel Str. 25 (Rathaus),

  • 10.04.2024, 17:00 Uhr in Rogätz, Magdeburger Str. 40 (Verwaltungsamt) oder

  • 11.04.2024, 17:00 Uhr in Barleben, Ernst-Thälmann Str. 22 (Rathaus) !

 

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

  • Personengesellschaften des privaten Rechts

  • Einzelunternehmen

  • Privatpersonen (außer ESF+)

 

Was wird gefördert?

   1. ESF+
  1. Personalausgaben und Sachausgaben i. V. m. den nachfolgenden Förderschwerpunkten:

  2. Entwicklung und Unterstützung von regionalen und kommunalen Willkommenskulturen,

  3. Vorhaben zur Bewältigung sozialer Folgen des demografischen und strukturellen Wandels,

  4. Lokale arbeitsmarktorientierte Mikrovorhaben (z. B. für den Abbau von Bildungs- und Qualifikationsmängeln für die Arbeitsmarktintegration,

  5. Kooperationen und Vorhaben zwischen allgemeinbildenden Schulen und regional angesiedelten Unternehmen zur Berufsorientierung und –vorbereitung,

  6. Bildung für Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeit und

  7. Vorhaben zur kulturellen Bildung in allen Altersgruppen.

 

  2. Leader
  1. Schaffung und Ausbau von Kleinen und Mittleren Unternehmen sowie Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe,

  2. Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten,

  3. Sicherung der Versorgung mit Waren und Dienstleistungen der Grundversorgung,

  4. Gewässergestaltung sowie Renaturierung einschließlich Schutzmaßnahmen vor wild abfließendem Oberflächenwasser und Erosionsschutz, Wasserrückhaltung auf freien Flächen,

  5. Erhaltung und Entwicklung typischer Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie der Siedlungsbereiche,

  6. Erhaltung des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität,

  7. Schaffung, Erhaltung und Verbesserung von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sowie touristischer Infrastruktur,

  8. Investitionen in die Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements,

  9. Verbesserung der Alltagsmobilität,

  10. Entwicklung innerörtlicher bedarfsgerechter Wohnangebote,

  11. Neubau, Umbau und Erweiterung von Feuerwehrhäusern,

  12. Errichtung von Löschwasserentnahmestellen (Zisternen, Löschwasserteiche und -brunnen),

  13. Sanierung, Modernisierung, Umbau und Erweiterung der Nutzbarkeit von bestehenden Sportstätten (auch anderer Gebäude zu Sportstätten) bzw. Neubau von Sportstätten, incl. Erstausstattung,

  14. Förderung von Freibädern,

  15. Neu- und Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und kombinierter Rad- und Fußverkehrsanlagen incl. der Ausstattungselemente und Querungen und sonstigen Maßnahmen an Knotenpunkten,

  16. Fahrradabstellanlagen sowie Fahrradparkhäuser einschließlich Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge,

  17. Steuerung der Mobilitätsströme durch multimodale Knotenpunkte und digitale Lösungen,

  18. Mobilitätspläne und -konzepte sowie

  19. gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit von Lokalen Aktionsgruppen.

 

   3. CLLD EFRE
  1. Bau- und Ausstattungsmaßnahmen in der kulturellen Infrastruktur,

  2. Altlastensanierung und Bodenschutz,

  3. Investitionen in Sportstätten bzw. Ersatzneubau von Sportstätten mit Erstausstattung,

  4. Klimaschutzmaßnahmen und Klimaanpassungsmaßnahmen,

  5. Umsetzung von Konzepten zur Stärkung des lokalen und innerstädtischen Einzelhandels,

  6. Digitalisierungsmaßnahmen gegen die Vereinsamung im Alter,

  7. investive Förderung und Umsetzung von Stadt-Umland-Konzepten zur Vertiefung der kommunalen Zusammenarbeit,

  8. Umsetzung von Konzepten für nachhaltige Mobilität als regionale Pilotvorhaben,

  9. Umsetzung von Konzepten zur medizinischen Versorgung des ländlichen Raumes z.B. durch E- Health oder E-Nurse-Netzwerke,

  10. generationsgerechte Gestaltung der Gemeinde,

  11. Angebote zur Erhaltung der Lebensqualität unter Nutzung bürgerschaftlichen Engagements,

  12. demografiegerechter Umbau und Neuausrichtung der öffentlichen Daseinsfürsorge,

  13. Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen für überwiegend im Rahmen von LEADER und CLLD geförderte Vorhaben,

  14. Verbesserung der touristischen Infrastruktur einschließlich Kombinationsvorhaben Tourismus mit Naturschutz, Sport und Gewässerschutz sowie

  15. Stärkung der Wirtschaft (ohne Land- und Forstwirtschaft, Obst- und Weinbau, Fischereiwirtschaft) durch Förderung von Innovation, Produktion und Marketing für regionale Produkte von Kleinst- und Kleinunternehmen.

 

Details zum Projektaufruf

Höhe des Budgets des

1. Aufrufs:

366.656 € für ESF+, 3.035.912 € für Leader und 1.840.111 € für CLLD EFRE

 

Förderquote:

95% ESF+, Leader 70 % und CLLD EFRE 80 % (bei einigen Vorhaben in Leader und CLLD EFRE ist ein Aufschlag von 10 % möglich)

Datum des Aufrufs:

05.März 2024

Stichtag zur Einrei-

chung der Projekt- blätter:

 

30.April 2024

Adresse für die

Einreichung der Projektblätter:

 

Technologie- und Gründerzentrum des Landkreises Jerichower Land, An der Mittelheide 5, 39307 Jerichow OT Roßdorf

Voraussichtlicher Auswahltermin

 

16.05.2024

Einreichung der Förderanträge:

31.12.2024

Vorhabensbeginn:

nach Erhalt des Fördermittelbescheids, spätestens 31.12.2025

 

 

 

Themenbereiche:

Projekte können zu allen Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungskonzepts der LAG CLH (Förderung und Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit durch eine optimierte Infrastruktur, Förderung der regionalen Wirtschaft mit Schwerpunkt Tourismus, Gestaltung eines generationengerechten Umfeldes, Sicherung und Erhalt des Heidegebiets) eingereicht werden

 

 

Hinweise auf die Auswahlkriterien:

Die Projektbewertung erfolgt anhand der in der Lokalen Entwicklungsstrategie definierten Auswahlkriterien. Anhand des Projektbewertungsbogens werden Projektanträge von der Mitgliederversammlung der LAG CLH in einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren bewertet, entsprechend eingestuft

und beschlossen

 

Ansprechpartner:

 

Vorstandsvorsitzender der LAG                                 LEADER-Management

Benjamin Otto                                                             Thomas Schmette

0157 73939174                                                            0171 4866432

                                                

 

Anlagen:          Projektblatt     Datenschutzerklärung       Projektbewertungsbogen (Anlagen sind abrufbar auf www.tgz-jl.com)